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Innerbetrieb­licher Umwelt­schutz bei SaReEn umfasst …

Betriebshandbücher

zu führen, ergibt sich aus der vom Betre­iber gefor­der­ten Sorg­falts­pflicht, diese sind auf Ver­lan­gen der zustän­digen Behörde vor­zu­legen. Betriebs­hand­bücher ent­hal­ten alle anlagen­spe­zi­fischen Anwei­sun­gen über Betrieb, War­tung und Not­fall­maß­nah­men sowie die Nach­weise der durch­ge­führ­ten Instand­hal­tungs- und War­tungs­ar­beiten.

Anlagenkataster

sind ab einer bestimmten Anla­gen- oder Betriebs­grund­stücks­größe erfor­derlich.

Abfallbeseitigung

nach den Anforderungen des neuen Kreis­lauf­wirt­schafts­ge­setzes

Chemische Untersuchungen

führen wir im Zuge von Sanie­rungs­maß­nah­men, wasser­recht­li­chen Erlaub­nis­sen, bei der Bewer­tung von Sekun­där­roh­stof­fen sowie im Rahmen von wieder­keh­ren­den Anla­gen­über­wa­chun­gen durch.

Abscheider

für Leichtflüssig­kei­ten sind einer regel­mä­ßi­gen Funk­tions­kon­trolle zu unter­ziehen und bei Bedarf zu reini­gen. Rest­stoffe sind ord­nungs­gemäß zu ent­sorgen. Im Betriebs­hand­buch wird die regel­mä­ßige Über­prü­fung, War­tung usw. doku­men­tiert. Je nach Abwas­ser­an­fall ist zusätz­lich eine ana­ly­tische Beglei­tung erfor­der­lich. Im Scha­dens­fall wird an Hand der Ein­träge des Betriebs­hand­buchs der ord­nungs­ge­mäße Betrieb nach­ge­wiesen.

Stilllegung von Anlagen

zum Umgang mit wasser­ge­fähr­den­den Stof­fen ist den zustän­di­gen Behör­den anzu­zei­gen und erfor­dern eine Abnah­me durch den Sach­ver­stän­di­gen. Gege­be­nen­falls sind Boden­gut­ach­ten zu erstel­len und Sanie­rungs­maß­nah­men zu ergrei­fen.